BGH bestätigt: Kunden können Geld zurückfordern. Das BGH - Urteil zu unwirksamen Kreditklauseln droht für die Banken teuer zu werden.
Jahrelang haben die Banken zu Unrecht Bearbeitungsgebühren verlangt. Zwischen 1 - 3 % für einen Kreditvertrag. Nach dem aktuellen BGH Urteil müssen Sie nun auf Verlangen ihrer Kunden diese Gebühren zurückerstatten.
Worum geht es?
Im Mai 2014 hatte der BGH entscheiden, dass Banken keine extra Bankbearbeitungsgebühren für Kredite verlangen dürfen. Allerdings blieb bei dieser Entscheidung offen, wie lange diese zurück verlangt werden können. Die Banken haben sich bei Rückforderungen natürlich auf die Verjährungsfrist berufen, sofern die Verträge vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden.
Was hat der BGH aktuell entschieden?
Bearbeitungsgebühren können auch zurückgefordert werden, wenn die Verträge zwischen dem 29.10.2004 und 31.12.2011 abgeschlossen wurden. Ob auch Bearbeitungsgebühren zurück gefordert werden können, deren Verträge vor dem 29.10.2004 abgeschlossen wurden, bezweifeln wir.
Was ist eine Verjährungsfrist?
Das Gesetz sieht eine dreijährige Verjährungsfrist vor. Sie beginnt bei einem 2011 abgeschlossenen Vertrag am 01. Januar 2012 und endet am 31.12.2014.
Warum kann man jetzt für bereits verjährte Verträge Forderungen erheben?
Der BGH hat jetzt entschieden, dass bei Kunden mit älteren Krediten die Dreijahresfrist ausnahmsweise nicht mit Abschluss ihres Vertrages beginnt, sondern erst nach 2011. Der BGH begründet das damit, dass es dem Kunden vorher nicht zumutbar war, seine Bank zu verklagen.
Wen betrifft das Urteil?
Bei dem aktuellen Urteil ging es ausschließlich um Kredite von Privatleuten.
Können Kunden zeitlich unbefristet Gebühren zurück fordern?
Nein, alle Ansprüche aus Verträgen die zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, verjähren am 31.12.2014.
Was ist mit Verträge die 2012, 2013 oder 2014 abgeschlossen wurde?
Für Verträge die im Jahr 2012 abgeschlossen wurde endet die Verjährungsfrist am 31.12.2015. Für Verträge aus dem Jahr 2013 endet die Verjährungsfrist am 31.12.2016. Da einige Klagen bei Gericht anhängig waren, haben einige Banken schon ab dem Jahr 2012 keine Bearbeitungsgebühren mehr erhoben. Bitte prüfen Sie Ihre Kreditverträge.
Bekommt nun jeder sein Geld zurück?
Nein. Das ist nicht automatisch so. So haben nicht alle Banken Gebühren verlangt. Außerdem gab es unterschiedliche Vereinbarungen darüber, wann und auf welche Weise die Bearbeitungsgebühren bezahlt werden müssen. Diese Vereinbarungen können darüber entscheiden, wann die Ansprüche verjährt sind.
Wie sollen Sie nun vorgehen?
Überprüfen Sie in Ihren Kreditverträgen, ob Sie Bankbearbeitungsgebühren bezahlt haben. Die Gebühren bzw. die Bearbeitungsentgelte stehen meistens auf der ersten Seite des Kreditvertrages in den sogenannten vorvertraglichen Informationen.Wenn dies der Fall ist, müssen unverzüglich reagieren und die Bank anschreiben. Ein Mustervordruck haben wir für sie zum Download vorbereitet. Schreiben Sie die Bank genau mit diesem Text per Einschreiben mit Rückschein an.
Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Bank Ihnen sofort den Betrag zurück überweist. Nach Schätzungen belaufen sich die möglichen Rückforderungen an die Banken auf ca. 7 Milliarden Euro. Viele Banken werden also erst einmal ablehnen. Dann muss nachgehakt werden. Möglicherweise benötigen Sie einen Anwalt um die Bank zu verklagen. Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen sie uns einfach an.
Sollten Sie Ihren Kreditvertrag nicht mehr finden, aber in Ihren Kontoauszügen die Konto Nr. des Kreditvertrages haben, sollten Sie die Bank anschreiben. Sollten Sie keine Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, teilt Ihnen die Bank das mit. Sollte die Bank einfach nur ablehnen und nicht erwähnen, dass keine Bankbearbeitungsgebühren erhoben wurden, ist davon auszugehen, dass Sie Gebühren bezahlt haben.
Es besteht auch die Möglichkeit bei der Bank eine Kopie des Kreditvertrages anzufordern. Dafür erhebt die Bank ein Entgelt. Die Bank weiß natürlich warum Sie diese Kopie anfordern und es kann sein, dass sie die Kopie erst Anfang nächstes Jahres erhalten weil die Bank überlastet ist. Dann ist die Frist allerdings verstrichen. Oder das Entgelt dafür ist so hoch, dass Sie darauf verzichten
Wichtig!
Da sich durch die Bearbeitungsgebühren der Kredit erhöht hat, haben Sie darauf auch zu viel Zinsen gezahlt. Achten Sie bitte bei der Abrechnung der Bank darauf, dass diese Ihnen nicht nur die Bearbeitungsgebühr zurück zahlen, sondern auch die zu viel bezahlten Zinsen erstatten.